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Inhaltsverzeichnis
- Segelboot oder Segelschiff?
- Wind
- Ablegen von der Boje
- Ablegen rückwärts (Wind von vorne)
- Ablegen rückwärts (Wind von hinten)
- Anlegen an Leeseite (mit Segeln)
- Anlegen an Luvseite (ohne Segel)
- Aufschiessen
- Mann über Bord (MOB) auf Amwindkurs (mit Wende)
- Beidrehen (mit Wende)
- Knoten
- Wegerecht (Vortritt/Ausweichpflicht)
- Segelschiffe untereinander
- Segel-Links
Segelboot oder Segelschiff?
Um die Begriffs-Verwirrung etwas aufzulösen: Ein Segelboot ist ein kleines Segelschiff. Als Segelfahrzeug oder Fahrzeug unter Segel bezeichnet man ein Segelboot oder ‑schiff, welches nicht unter Motor läuft.
Segelschiffe waren lange Zeit die einzigen und grössten Transportmittel der Menschen. Die Seglersprache ist deshalb eine der ältesten Fachsprachen der Menschheit. Ihr Wortschatz wächst aber – vor allem im technischen Bereich – auch heute noch schnell und stetig. Die Abbildung zeigt ein Segelboot mit Bezeichnung einiger wichtiger Bestandteile.
Für Interessierte gibt es jede Menge Nachschlagewerke zu den Fachausdrücken. Empfohlen werden kann beispielsweise das Folgende: Joachim Schult, Segler-Lexikon, Bielefeld 2008.
Wind
Die untenstehende Abbildung zeigt die verschiedenen Kurse eines Segelboots in Bezug auf den Wind. Ein Segeln im roten Sektor ist nicht möglich. Der Winkel dieses Sektors ist vom Bootstyp abhängig und beträgt zwischen 80° und 110°.
Der Wind, den man an Bord eines Segelboots wahrnimmt, entspricht nicht dem tatsächlich wehenden. Dies liegt daran, dass zum tatsächlichen (oder: wahren) Wind der Fahrtwind «dazuzuzählen» ist (Vektorenaddition). Aus diesem Grund ist es auf einem Boot, das platt vor dem Wind segelt so gut wie windstill. Bei einem Kurs hart am Wind ist der scheinbare Wind stärker als der tatsächliche. Dies kann auch zu einem falschen Einschätzen der Geschwindigkeit eines Bootes führen. Noch ein kleiner Merksatz: Der scheinbare Wind fällt achterlicher ein als der tatsächliche.
Die Windgeschwindigkeiten im Meteo bezeichnen immer den Wind in 10m Höhe über Boden, ohne Einfluss von Hindernissen. Demgegenüber beträgt die Windgeschwindigkeit 1m über Boden 60%, 2m über Boden 75% dieses Wertes.
Nachfolgend die gängige 12er-Beaufort-Skala. Zwar wurde diese 1949 offiziell um die Stufen 13 bis 17 erweitert, jedoch sind die entsprechenden Stufen primär in der Meteorologie von Interesse und im Alltag nicht gebräuchlich.
Beaufort | kn | m/s | auf dem Wasser | an Land |
0 | < 1 | < 0.3 | spiegelglatt Rauch | steigt senkrecht auf |
1 | 1–3 | 0.3–1.5 | kleine Kräuselwellen; der Wind zeichnet leicht auf dem Wasser | Windhauch; Rauchablenkung sichtbar |
2 | 4–6 | 1.6–3.3 | kleine Wellen (an Bord nicht spürbar) | im Gesicht spürbar |
3 | 7–10 | 3.4–5.4 | Wellenbildung ist gut sichtbar; aufgerauhtes Wasser | bewegte Zweige |
4 | 11–16 | 5.5–8.0 | vereinzelte Schaumkronen-Bildung; ausgeprägte Wellenformen | bewegte dünne Äste |
5 | 17–21 | 8.1–10.7 | grössere Wellen bilden sich; überall Schaumkronen | bewegt Äste |
6 | 22–27 | 10.8–13.8 | grobe Wellen; vereinzelte weggeblasene Schaumkronen | bewegt dicke Äste |
7 | 28–33 | 13.9–17.1 | rauhe, grobe Wellen; Schaumkronen werden weggeblasen | schüttelt Bäume |
8 | 34–40 | 17.2–20.7 | die Wellen beginnen zu rollen; fliegendes Wasser | knickt Zweige |
9 | 41–47 | 20.8–24.8 | ausserordentliche Wellenbildung; fliegendes Wasser beeinträchtigt die Sicht | hebt Dachziegel ab |
10 | 48–55 | 24.9–28.3 | es bilden sich überall Wellenungetüme; fliegendes Wasser überall | entwurzelt Bäume |
11 | 56–65 | 28.4–33.5 | aussergewöhnlich hohe Wellen; Meer vollkommen bedeckt mit langen, weissen streifen aus Schaum (in Windrichtung); Sicht beeinträchtigt | beschädigt Häuser |
12 | > 65 | > 33.5 | Luft ist mit Schaum und Sprühnebel angereichert; Meer ganz weiss und treibender Sprühnebel; Sicht sehr stark beeinträchtigt | allgemeine Verwüstung |
Ablegen von der Boje
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- Segel setzen, ausgefiert
- Boot in den Wind drehen lassen
- Vorschoter auf das Vorschiff
- Steuermann an die Pinne
- Pinne auf Landseite (Hindernisseite) legen (ca. 45°)
- Steuermann: “Klar zum Ablegen!”
- Vorschoter: “Klar!”
- Bojenstropp vom Boot lösen und festhalten
- Boje am Bojenstropp auf der Landseite (Hindernisseite) kräftig nach hinten ziehen
- Steuermann: “Back die Fock!”
- Fock auf Landseite (Hindernisseite) back nehmen
- Auf Halbwindkurs Fahrt aufnehmen
Ablegen rückwärts (Wind von vorne)
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Windrichtung kontrollieren: Dieses Manöver ist nur möglich mit Wind von vorne…
- Segel setzen, ausgefiert
- Boot steht im Wind
- Leinen lösen
- Steuermann an die Pinne
- Vorschoter auf den Steg Steuermann: “Klar zum Ablegen!”
- Vorschoter: “Klar!”
- Der Vorschoter stösst das Boot kräftig (in Windrichtung) ab
- Pinne auf Landseite (Hindernisseite) legen (ca. 45°)
- Vorsegel auf Landseite (Hindernisseite) back nehmen
- Nach ca. 1 Bootslänge Pinne seewärts (freie Seite) legen
- Auf Halbwindkurs Fahrt aufnehmen
Ablegen rückwärts (Wind von hinten)
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- Segel nicht setzen
- Vorleine befestigen (falls nicht sicher ist, dass an der Boje ein Stropp befestigt ist)
- Steuermann an die Pinne
- Vorschoter auf den Steg
- Leinen los
- Boot sehr kräftig rückwärts (gegen den Wind) abstossen
- Rückwärts an die Takelboje steuern
- Bojenstropp am Bug belegen Manöver
- “Ablegen von der Boje” durchführen:
- Segel setzen, ausgefiert
- Boot in den Wind drehen lassen
- Vorschoter auf das Vorschiff
- Steuermann an die Pinne
- Pinne auf Landseite (Hindernisseite) legen (ca. 45°)
- Steuermann: “Klar zum Ablegen!”
- Vorschoter: “Klar!”
- Bojenstropp vom Boot lösen und festhalten
- Boje auf der Hindernisseite kräftig nach hinten ziehen
- Steuermann: “Back die Fock!”
- Fock auf Landseite (Hindernisseite) back nehmen
- Auf Halbwindkurs Fahrt aufnehmen
Anlegen an Leeseite (mit Segeln)
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- Auf Halbwindkurs, ca. 2–3 Bootslängen entfernt, den Steg anfahren (der Abstand variiert je nach Wind und Wellenhöhe)
- Steuermann: “Klarmachen zum Anlegen!”
- Vorschoter bereitet die Gross-/ Fockschot vor, befestigt die Vorleine: “Klar!”
- Steuermann: “Klar zum Aufschiessen!”
- Vorschoter: “Klar!”
- Sobald der Steg querab liegt, ruft der Steuermann: “Alle Schoten los!”, löst die Schoten und dreht das Boot unverzüglich in Richtung Steg, also in den Wind (das Manöver kann selbstverständlich auch fürs Festmachen an einer Boje durchgeführt werden)
- Vorschoter geht aufs Vorschiff, nimmt die Vorleine in die Hand. Er bremst das Boot ab
- Festmachen
Anlegen an Luvseite (ohne Segel)
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- Boot in den Wind stellen, damit das Grosssegel geborgen werden kann
- Steuermann: “Grosssegel klar zum Bergen!”
- Steuermann: “Grosssegel ist klar zum Bergen!”
- Steuermann: “Klar bei Grossfall!”
- Vorschoter: “Grossfall ist klar!”
- Steuermann: “Hol nieder Grosssegel!”
- Grosssegel bergen
- Unter Fock Richtung Ziel segeln
- “Zur rechten Zeit” Fockschot lösen
- Vorschoter aufs Vorschiff
- Boot abbremsen und belegen
Aufschiessen
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Dieses Manöver dient beispielsweise dazu, um an einer Boje anzulegen.
- Boje auf Halbwindkurs in Lee anfahren
- Vorleine befestigen (falls nicht sicher ist, dass an der Boje ein Stropp befestigt ist)
- Abstand ca. 2 Bootslängen (je nach Wind und Wellengang verschieden)
- Steuermann: “Klar zum Aufschiessen!”
- Vorschoter: “Klar!”
- Sobald die Boje querab liegt, ruft der Steuermann: “Alle Schoten los!”, löst die Schoten und dreht das Boot unverzüglich in Richtung Boje (in den Wind)
- Bojenstropp am Bug belegen
Mann über Bord (MOB) auf Amwindkurs (mit Wende)
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Das nachfolgende Manöver ist beschrieben, wie es mit einer Jolle oder Yacht mit tiefem Freibord ausgeführt werden kann. Bei hohem Freibord ist ein Bergen über die Bordwand nicht möglich (es muss beispielsweise die Bordleiter eingesetzt werden).
- “Mann über Bord!”
- Sofort Rettungsgerät nachwerfen
- Unverzüglich auf Raumkurs gehen
- Verunfallten nie aus den Augen lassen
- Nach einer gewissen Strecke (abhängig von Wind und Wellen) zügig anluven und wenden
- Verunfallten hart am Wind anfahren Schoten ausfieren, Boot abbremsen
- In Lee (!) bergen
Es gibt eine Menge verschiedener MOB-Manöver. So kann zum Beispiel bei schneller Reaktion sofort beigedreht (bzw. beigelegt) und der Verunfallte mithilfe einer Wurfleine an Bord geholt werden. Bei einem MOB auf Raumschotkurs sollte raschestmöglich auf den anderen Rumpf gewechselt werden (Wende oder Halse) und ein Kurs am Wind gesteuert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Unfallstelle nicht zu weit luvwärtig angefahren wird, da eine (erneute) Wende möglichst vermieden werden sollte. Den Verunfallten in Lee anfahren und das Boot mit ausgefierten Segeln zum Stehen bringen. Bergen.
Beidrehen (mit Wende)
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Ein beigedrehtes Boot ist so nicht mehr manövrierfähig. Aufgrund der Vortrittsregeln sollte beim unerzwungenem Beidrehen das Manöver auf dem Steuerbordbug eingeleitet werden. Das beigedrehte Boot ist damit gegenüber anderen Segelfahrzeugen ohne Weiteres vortrittsberechtigt.
- “Klar zum Beidrehen mit Wende!”
- “Klar!”
- Es wird eine Wende eingeleitet, wobei das Focksegel stehen gelassen wird, d.h. auf dem neuen Kurs back steht
- Während der Wende die Grossschot lösen und gelöst lassen
- Darauf achten, dass das Boot nicht zu stark abfällt
- Das Ruder dreht nach einer Zeit von alleine nach Lee (bei schwächerem Wind ist dies besser spürbar)
- So lange warten, bis das Ruder voll eingeschlagen ist
- Pinne belegen
Der beigedrehte Zustand während längerer Zeit wird Beiliegen genannt.
Knoten
Auf der Seite www.animatedknots.com/boating-knots werden verschiedene Segler-Knoten als Animationen präsentiert.
Wegerecht (Vortritt/Ausweichpflicht)
Die nachfolgenden Regeln sind weder vollständig noch kann eine Garantie bezüglich ihrer Richtigkeit übernommen werden – sie dienen einer blossen Übersicht. Nehmen Sie sich deshalb unbedingt einmal die Zeit und schlagen in den ausschlaggebenden Erlassen nach. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass auch grundsätzlich vortrittsberechtigte Fahrzeuge unter bestimmten Umständen auszuweichen haben, ansonsten die betroffenen Personen haftbar werden. Auch gibt es eine Reihe weiterer besonderer Vorschriften, z.B. bezüglich Fahrrinnen, Verhalten bei verminderter Sicht etc.
Gesetzliche Grundlagen
Folgende Rechtsquellen regeln das Ausweichen der Wasserfahrzeuge untereinander:
- Vollständig in der Schweiz gelegene Gewässer:
Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG; SR 747.201) und Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung; BSV; SR 747.201.1). - Schweizerische Grenzgewässer:
Hier existieren mehrere nationale und bilaterale Regelungen, vgl. die Systematische Sammlung des Bundesrechts, unter der Ordnungsnummer 747.22 und 0.747.22. - Hochsee:
Übereinkommen vom 20. Oktober 1972 über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstössen auf See von 1972 (Übersetzung; SR 0.747.363.321). Dieses beinhaltet die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstössen auf See, 1972 (Seestrassenordnung, SeeStrO) und weitere Anhänge. Die Ausweich- und Fahrregeln befinden sich in Teil B SeeStrO. Im deutschsprachigen Raum hat sich für dieses Übereinkommen die Bezeichnung Kollisionsverhütungsregeln (KVR) durchgesetzt.
Häfen und Landestellen
Vergleiche Art. 52 BSV. Art. 1b KVR behält entsprechende nationale Regelungen vor, damit ist in jedem Fall das entsprechende nationale Recht zu konsultieren. Schiffe, die aus einem Hafen ausfahren, haben gegenüber den einfahrenden den Vorrang, sofern diese keine Kursschiffe oder Schiffe in Not sind. Schiffe, die nicht in den Hafen einfahren wollen, dürfen den für das Ein- oder Ausfahren anderer Schiffe erforderlichen Bereich weder befahren noch sich darin aufhalten. Kursschiffe, die an einer Landestelle an- oder ablegen wollen, dürfen nicht behindert werden. Von den Absätzen 2 und 3 sind Schiffe der Berufsfischer beim Fang ausgenommen, wenn die Verkehrslage dies gestattet und Kursschiffe nicht behindert werden.
Verschiedene Fahrzeugtypen untereinander
Ohne Berücksichtigung der Sondersituationen wie enge Fahrwasser, Verkehrstrennungsgebiete etc. Vergleiche Art. 43 f., 46 und 51 BSV sowie die Art. 13 und 18 KVR. Es gilt folgende Vortritts-Reihenfolge:
Nach BSV:
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Nach KVR:
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Segelschiffe untereinander
Vergleiche Art. 47 BSV und Art. 12 f. KVR.
Wenn sie den Wind nicht von derselben Seite haben, ist das Segelschiff mit Wind von Backbord (im nebenstehenden Bild das linke, rote Segelschiff) ausweichpflichtig. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, den Spinnaker nach Möglichkeit auf Backbordbug (Wind von Steuerbord) zu fahren – so ist das Segelschiff anderen gegenüber vortrittsberechtigt. Gleiches gilt für das Beidrehen. Weiter ist zu beachten, dass diese Regeln grundsätzlich auch für Regatten gelten und deshalb auch von renntaktischer Bedeutung sind. Die BSV und die KVR stimmen in dieser Regel grundsätzlich überein.
Wenn sie den Wind von derselben Seite haben, ist das luvwärtige Segelschiff ausweichpflichtig. zum Vergrössern auf das Bild klicken Die Luvseite ist dabei bei beiden Regelungen diejenige Seite, welche dem gesetzten Grosssegel (bzw. bei Rahseglern dem grössten gesetzten Schratsegel) gegenüber liegt. Ausserdem definieren die KVR, dass, wenn ein auf Steuerbordbug segelndes Fahrzeug nicht mit Sicherheit feststellen kann, auf welchem Bug das andere Fahrzeug fährt, das leewärtige Schiff ausweichen muss.
Die KVR enthalten zusätzlich die Regeln, dass ein überholendes Fahrzeug in jedem Fall auszuweichen hat. Ein Fahrzeug gilt dabei als überholendes Fahrzeug, wenn es sich einem anderen aus einer Richtung von mehr als 22,5° achterlicher als querab nähert, d.h. aus einer Richtung, in der es bei Nacht nur das Hecklicht, aber nicht die Seitenlichter des anderen sehen kann. Bestehen Zweifel, ob ein Fahrzeug ein anderes überholt, muss es annehmen, dass dies der Fall ist, und entsprechend handeln.
Segel-Links
Schweiz
- Segelschule Thunersee (Hilterfingen und Spiez): Kurse, Boote mieten etc.
https://www.segelschule-thunersee.ch/de/ - CCS – Cruising Club der Schweiz: Hochseeausweis, Törns etc.
https://www.cruisingclub.ch/de/home - YC Nautica Sport Bern AG: Einkaufen
https://www.ycnautica.ch/ - Meteotest: Wind- und Wetterprognosen
https://meteotest.ch/wetter/wind/Thunersee_Spiez
International
- Pontooners, A Beginner’s Guide To Boating, von Amber Pearce: Vielfältige Informationen rund ums Boot und Bootfahren
https://www.pontooners.com/beginners-guide-to-boating/